Expertengruppe "Thromboseprophylaxe" gegründet: Mehr Thrombosen durch klarere Empfehlungen verhindern
Köln/Starnberg (ots) – Auf dem Interdisziplinären Wundcongress in Köln wurde gestern die Expertengruppe "Thromboseprophylaxe" gegründet. Das Expertenteam um Prof. Christian Waydhas, Leiter der Intensivstation am Universitätsklinikum Essen, will – angesichts der hohen Thrombose-Inzidenz (0,2 Prozent der Bevölkerung) und bis zu 40 000 Todesfällen pro Jahr – mehr Klarheit über eine effektive Thromboseprophylaxe schaffen. Die Arbeitsgruppe, zu der neben Ärzten und Wissenschaftlern auch Juristen und Gesundheitsökonomen gehören, wird zum Beispiel die Risiko/Nutzenabwägung der therapeutischen Maßnahmen näher differenzieren und klare Empfehlungen aussprechen.
Der derzeitige Stand der Wissenschaft lasse viele Fragen offen, die aktuelle S3-Leitlinie sei nicht auf alle Patienten anwendbar, betonte Prof. Waydhas, der die S3-Leitlinie mitentwickelt hat. "Bei etwa 20 Prozent der Patienten liegen spezielle Umstände vor, die in den Leitlinienempfehlungen nicht berücksichtigt sind und eine Anpassung an die individuellen Gegebenheiten erfordern. Hier gibt es nicht den einzigen richtigen Weg." Aber auch bei allen anderen Patienten sei die medikamentöse Therapie mit Blutverdünnern (Antikoagulation) immer gegen ein individuelles Blutungsrisiko abzuwägen. Die aktuelle Diskussion um Todesfälle durch den Blutverdünner Pradaxa, der auch zur Thromboseprophylaxe eingesetzt werde, zeige, in welchem Spannungsfeld Mediziner entscheiden müssten.
Weitere Probleme sind, dass Thrombosen oftmals unerkannt bleiben oder Patienten nicht leitliniengerecht behandelt werden. Aus Kostengründen haben zum Beispiel viele Kliniken Thromboseprophylaxestrümpfe komplett aus der postoperativen Behandlung gestrichen – obwohl diese in der S3 Leitlinie ausdrücklich nach bestimmten Eingriffen wie etwa im Bauch- und Beckenbereich oder nach gefäßchirurgischen Eingriffen empfohlen werden.
Leitlinien haben rechtliche Relevanz, auch wenn es "nur" Empfehlungen sind
Ob sich eine Klinik an die Leitlinien hält, kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen haben. Der auf medizinisches Haftungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Prof. Volker Großkopf sieht einen klaren Rechtsverstoß, wenn ein Klinikum seinen Patienten Thromboseprophylaxestrümpfe generell – etwa aus Kostengründen – vorenthält. Die S3 Leitlinie zur Thromboseprophylaxe sei zwar zunächst nur eine "Empfehlung", könne aber im Falle einer Patientenklage verbindlichen Charakter erlangen. Laut Großkopf muss die Klinik im Falle eines Falles nachweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten gewahrt und nach dem aktuellen Stand der pflegerischen und medizinischen Stand der Wissenschaft und Forschung gehandelt hat. "Wenn die Klinik bestimmte Empfehlungen der Leitlinie, die den aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung repräsentiert, aus Prinzip ignoriert, kann dies zu einer schuldhaften Sorgfaltspflichtverletzung führen." Andererseits gelte auch die Vorgabe, maximal wirtschaftlich zu handeln, räumte Großkopf ein. "Die Medizin steht auch und gerade bei der Thromboseprophylaxe im Spannungsfeld zwischen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und ihrer Sorgfaltspflicht – ein Bogen, der nicht immer leicht zu schließen ist." Deshalb rät der Jurist, immer dann, wenn von den Behandlungsvorgaben der S3 Leitlinie aus patientenspezifischen Gründen abgewichen wird, dies entsprechend zu begründen. Weil hier unter Ärzten und Kliniken noch viel Unsicherheit existiert, will die Expertengruppe besser über die rechtlichen "Grauzonen" aufklären.
1,6 Milliarden für die Behandlung des postthrombotischen Syndroms
Darüber hinaus will die Expertengruppe auch auf die gesundheitsökonomische Relevanz der "Volkskrankheit" Thrombose aufmerksam machen. Rund fünf Prozent der Bevölkerung sind von einem postthrombotischen Syndrom betroffen (dauerhafter Schaden am tiefen Venensystem nach einer Thrombose). In der Regel sind diese Menschen zwei Monate im Jahr arbeitsunfähig und werden acht Jahre früher berentet, sechs bis acht Prozent entwickeln ein offenes Bein (Ulcus Cruris). Gesundheitsökonom Prof. Wilfried von Eiff rechnet vor, dass allein die Behandlung der Patienten mit postthrombotischen Symptom das Gesundheitssystem jedes Jahr 1,6 Milliarden Euro kostet. "Die gesundheitsökonomischen Belastungen sind dramatisch und zeigen, dass der Weg nur über eine effektivere Thromboseprophylaxe führt."
Über die Thrombose
Bei einer Thrombose handelt es sich um den Verschluss eines Blutgefäßes durch ein Blutgerinnsel, den so genannten Thrombus. Am häufigsten sind die tiefen Bein- und Beckenvenen betroffen. Hier ist das Risiko groß, dass sich das Gerinnsel loslöst und mit dem Blutstrom in die Lungenarterien gelangt. Es kommt zur gefürchteten Lungenembolie, die aufgrund der plötzlichen Überlastung des Herzens zu einem Herzstillstand führen kann. Rund zehn Prozent der Patienten versterben innerhalb der nächsten drei Monate nach einer Lungenembolie, etwa 15 Prozent der tödlichen Lungenembolien ereignen sich nach Operationen.
Pressemeldung: http://www.presseportal.de/pm/79730/2154902