Operation bei entzündlichem Spreizfuß (Metatarsalgie-Syndrom):
Die Mittelfußköpfchen werden bei Überlastung stark schmerzhaft. Dies tritt auf beim Hallux valgus , bei angeboren überlangen Mittelfußknochen 2 und 3, bei Hammerzehen vor allem dann wenn sie aus den Gelenken ausgerenkt sind. Dieses alles sind Spätfolgen eines Hallux valgus. Soll dieses verhindert werden, sollte mit einer Korrektur eines Hallux valgus nicht zu lange gewartet werden. Bei Vorliegen eines Metatarsalgie-Syndroms (die Mittelfußköpfchen tun trotz Einlagen bei Belastung weh), kann ein schmerzfreier Zustand durch operative Rückverlagerung der Mittelfußköpfchen und gleichzeitge Korrektur der Hammerzehen erreicht werden. Hierbei werden die Mittelfußknochen schräg durchtrennt und in verkürzter Stellung mit einer Lactosorb-Schraube wieder fixiert. Die Nachbehandlung läuft ähnlich wie bei Anwendung von metallischen Schrauben. Nach 6 Wochen im postoperativen Schuh mit fester Sohle darf der Patient wieder barfuß gehen und Schuhe mit flexibler Sohle anziehen. Der Schwellungszustand dauert aber wesentlich länger als nach einer Hallux valgus Operation. Hier gilt: je weniger operiert werden muß, desto kürzer die Dauer der Beschwerden nach der Operation. Je eher operiert wird, desto besser sind die Ergebnisse. Neigt der Patient z. B. schon vor der Operation zu Schwellungen, wird sich das in einem ungünstigen Verlauf nach der Operation fortsetzen. Ein Trost bleibt: wirklich hoffnungslose Fälle gibt es eigentlich nur dann, wenn zuvor zu oft operiert wurde und sich chronische Schmerzen im ganzen Fuß ausgebreitet haben.
Verlauf nach der Operation
Die Operation kann im Krankenhaus oder in einem ambulanten Operationszentrum durchgeführt werden. Die Schmerzen nach der Operation sind gering , da vor und nach der Operation die Fußnerven mit einem örtlichen Betäubungsmittel angespritzt werden. Der Fuß ist bis zu 48 Stunden pelzig und teilweise gefühllos nach der Operation. Deshalb ist in den ersten Tagen nach der Operation die Benutzung von Gehstöcken sinnvoll. Der Fuß darf direkt nach der Operation belastet werden. Um die Schwellung und das Blutungsrisiko klein zu halten, sollte das Gehen in den ersten Tagen nach der Operation auf ein Minimum beschränkt werden. Je nach Schwellungsneigung kann dann in den folgenden Tagen und Wochen die Gehstrecke verlängert werden. Auch wenn die Schmerzen gering sind, sollte in den ersten 14 Tagen ein Schmerz- und Entzündungsmittel eingenommen werden (Ibuprofen Tagesdosis 2400 mg) zusätzlich können Enzympräparate die Schwellung reduzieren helfen (Wobenzym). Eine Thromboseprophylaxe wird üblicherweise mit niedermolekularen Heparinen (z. B. Clivarin) für 5 – 7 Tage vorgenommen. Nach 14 Tagen werden die Wundpflaster und der Verband abgenommen. Der Fuß kann dann wieder gewaschen und gebadet werden. Schon in den ersten Tagen nach der Operation wird mit medizinscher Lymphdrainage begonnen, die Zehen können direkt nach der Operation bewegt werden. Intensives krankengymnastisches Üben wird nach 14 Tagen empfohlen. Hier ist es ganz wichtig, in wissende Hände zu geraten. Wird ein falsches Gangmuster mit betonter Belastung des Fußaußenrandes eingeprägt, kann dieses zu einer überkorrigierten Fehlstellung (Hallux varus ) führen. Wird zuwenig bewegt können die Gelenke einsteifen. In der Regel wird der postoperative Verbandsschuh in der 4 . Woche nach der Operation durch einen weiten Turnschuh mit relativ steifer Sohle ersetzt (Typ Reebock Classic). Nach 6 Wochen darf der Patient wieder barfuß gehen und weite normale Schuhe anziehen. Weichdämpfende Einlagen sind zu empfehlen, wenn schon vor der Operation Schmerzen unter den Mittelfußköpfchen bestanden. Eine Hallux valgus Bandage ist für Patienten zu empfehlen, bei denen eine Tendenz des Großzehen zur Fußaußenseite besteht. Mit Lauftraining darf 6 Wochen nach der Operation begonnen werden. Die Arbeitsunfähigkeit richtet sich ganz nach den individuellen Umständen. Eine Bürotätigkeit kann, wenn der Transport in die Arbeit gesichert ist, nach ein bis zwei Wochen aufgenommen werden. Autofahren kann erst nach voller Belastungsfähigkeit (nach 6 Wochen) erlaubt werden.
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen sagen, sie übernehmen alle Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen. Tatsächlich zahlen die Krankenkassen einen fest budgetierten Betrag für alle ärztlichen Maßnahmen im niedergelassenen Bereich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den verschiedenen Regionen Deutschlands verteilen dieses Geld nach unterschiedlichen Kriterien unter die einzelnen Ärzte. Werden zusätzliche Operationen durchgeführt oder Operationen, die bedingt durch höheren Aufwand ein höheres Honorar verdienten, werden diese und andere Leistungen der Ärzte niedriger honoriert, da insgesamt nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Das heißt: neue Verfahren werden genauso bezahlt wie althergebrachte Methoden, neue Implantate werden teilweise nicht bezahlt und wenn dann immer auf Kosten der Herabsetzung des Honorars für andere Leistungen. Eine Beteiligung der Patienten an den Behandlungskosten ist bisher nicht möglich. Entweder zahlt der Patient die ganze Behandlung oder Operation privat oder er verzichtet auf diese Leistung oder der Arzt verzichtet auf die Honorierung des innovativen Eingriffs.
Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung
Der Patient schließt einen Behandlungsvertrag mit seinem behandelnden Arzt auf Grundlage der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte. Gemäß der gesetzlichen Zahlungsfristen ist der Privatpatient und der im Krankenhaus privat zusatzversicherte Patient seinem Arzt gegenüber zur Begleichung seiner Honorarforderung verpflichtet. Die Erstattung der Honorarforderung durch die private Krankenversicherung unterliegt den Regeln der GOÄ.
Die Honorierung der operativen Korrektur eines Hammerzehs und des Hallux valgus wird durch je eine Ziffer in der Gebührenordnung beschrieben. Da diese Gebührenordnung auf die Beschreibung von Leistungen zurückgeht, die vor 1976 üblich waren, gibt es naturgemäß Veränderungen der operativen und vieler anderer Leistungen, die nicht aktuell in dieser Gebührenordnung erwähnt werden. Neue Erkenntnisse, die die komplexe an mehreren Orten eingreifenden Maßnahmen, die zu einer optimierten Korrektur beim Hallux valgus Syndrom oder Hammerzehen notwendig sind, werden dem Zielleistungsprinzip unterworfen und werden nicht erstattet. Hieraus ergibt sich eine unterschiedliche Interpretation dieser Gebührenordnung durch Versicherungen und Ärzte und aber auch der Versicherungen untereinander. Die Versicherungen empfehlen den Ärzten nun bei neuen und aufwändigen Operationen bestimmte Gebührenziffern statt mit dem Regelsteigerungssatz mit dem 3, 5 fachen Satz oder einem höheren Steigerungsfaktor auszuweisen. Viele Privatversicherte besitzen auf Grund ihres Versicherungsvertrages den Anspruch auf Erstattung bis zum 5 fachen oder 8fachen Satz andere erhalten nur den 2,3 oder auch nur den 1,8fachen Satz erstattet. Hier wird über die Hintertür die Kostenbeteiligung der versicherten Patienten an den Arztkosten eingeführt, ähnlich der Selbstbeteiligung an Kosten für Kraftfahrzeugschäden.
Der Unterschied ist nur, dass dieses nicht offen so von den privaten Krankenkassen dargestellt wird und behauptet wird, sie erstatten die Kosten für ärztliche Behandlung auf höchstem Niveau.
Das resorbierbare Implantat
Lactosorb-Schraube
Durchmesser 2,0 oder 2,5 mm
Polylactat 82 % (Milchsäure ), Polyglycol 18 % (Zucker)
Resorptionszeit 12 – 15 Monate



